Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.06.2006 - 5 U 1494/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Arzthaftung wegen Diagnoseirrtums bei Nichterkennung einer Appendizitis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Nicht erkannte Blinddarmentzündung - Diagnoseirrtum nicht ungewöhnlich; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
- arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)
Falschdiagnose ist nicht gleich Behandlungsfehler
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Diagnoseirrtum rechtfertigt nur ausnahmsweise einen Behandlungsfehlervorwurf
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.09.2005 - 10 O 84/04
- OLG Koblenz, 29.06.2006 - 5 U 1494/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2006 - 5 U 1494/05
Irrtümer bei der Diagnosestellung sind in der medizinischen Praxis nicht ungewöhnlich und können nicht ohne Weiteres als Folge eines vorwerfbaren ärztlichen Verhaltens angesehen werden (BGH VersR 1981, 1033, 1034).Davon kann aber nach den vorstehenden Ausführungen mit Sicherheit nicht die Rede sein, zumal die Schwelle, von der an ein Diagnosefehler entsprechend einzustufen ist, hoch angesetzt werden muss (BGH VersR 1981, 1033, 1034).
- OLG Koblenz, 27.01.2014 - 5 U 1383/13
Arzthaftung aufgrund einer Fehldiagnose bei tatsächlich vorliegender sehr …
Liegt die Ursache einer Symptomatik nahe, kann das den Blick auf andere Umstände verstellen, ohne dass damit Fahrlässigkeiten einhergehen müssen (Senat OLGR Koblenz 2006, 911). - OLG Koblenz, 21.12.2006 - 5 U 1072/06
Haftung für eine spätere Embolie bei ausreichend engmaschiger Bestimmung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 08.04.2013 - 5 U 186/13
Haftung des Arztes bei Nichterkennen von Symptomen eines Herzinfarkts
Die Symptome einer sich äußernden Erkrankung sind also oft mehrdeutig und lassen so auf die verschiedensten Ursache schließen (Senat v. 29.06.2006, 5 U 1494/05, MedR 2006, 726).